Estrichleger-Handwerk: Wiedereinführung der Meisterpflicht ist gutes Signal für Verbraucherschutz und Berufsausbildung

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember 2019 die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerken, darunter dem Estrichleger-Handwerk, beschlossen. 

Dazu erklärt Simon Thanner, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): 

„Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss ausdrücklich. Damit wird nach über 15 Jahren korrigiert, was damals aus Gründen der herrschenden hohen Arbeitslosigkeit zwar notwendig erschien, was sich aber im Nachhinein nicht als nachhaltiges Mittel erwiesen hat.“ Thanner verweist auf die negativen Entwicklungen, die seit der damaligen Änderung der Handwerksordnung sichtbar geworden sind: „Es hat sich in den zurückliegenden Jahren bewahrheitet, was wir seinerzeit befürchtet haben: Einer gestiegenen Anzahl von Betrieben stand eine abnehmende Anzahl von Ausbildungsverhältnissen entgegen. Das hat somit auch die Ausbildung qualifizierter und gut bezahlter Facharbeiter gehemmt. Gleichzeitig sank die Qualität zum Nachteil der Auftraggeber und Bauherren, aber auch der Betriebsinhaber und deren Mitarbeitern.“ 

Auch Michael Schlag, Vorsitzender des Bundesverbandes Estrich und Belag, zeigt sich erleichtert: „Das Berufsbild hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der heute vielfältigeren Anforderungen an Gebäude erweitert. Vor diesem Hintergrund ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht schon aus Gründen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowie des Verbraucherschutzes geboten, wie es nun richtigerweise auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird.“ 

Der Bundesverband Estrich und Belag und die Bundesfachschule Estrich und Belag sehen mit der Entscheidung des Bundestags auch die Berufsbildung gestärkt. Nach einer dreijährigen qualifizierten Fachausbildung zum Estrichleger bietet die Meisterqualifikation hervorragende Chancen in der beruflichen Karriere und stellt die Möglichkeit einer Betriebsgründung auf eine solide Grundlage. 

Die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB verweist darüber hinaus auf die qualitativen Anforderungen für das Handwerk: „Der Estrich und der Belag sind die wesentlichsten Bestandteile jeder Fußbodenkonstruktion. Gerade der Estrich wird häufig nicht als entscheidend wahrgenommen, obwohl die fachgerechte Ausführung Voraussetzung für die Erfüllung der vielfältigen Grundanforderungen an Gebäude ist“, so der Vorsitzende Thanner. 

Auch wenn der Fußboden treffend als das "meist beanspruchte Bauteil' beschrieben wird, würden die entscheidenden Faktoren häufig vergessen werden: Eine Fußbodenkonstruktion muss ökologisch, ökonomisch und handwerklich sicher ausgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, müssten sich immer häufiger die Gerichte mit den Folgen beschäftigen. 

Thanner, Schlag und Allmendinger mahnen an, dass viele Probleme auch hausgemacht sind. „Wir müssen unser Berufsbild und unser Auftreten wieder in das rechte Licht rücken. Das Image der Estrich- und Belagsbranche hat in den letzten 15 Jahren gelitten. Wir müssen uns wieder unserer Identität und Bedeutung im Baugeschehen bewusstwerden. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Estrichleger-Handwerk ist nun ein starkes Signal – allen muss nun bewusstwerden, dass nur Qualität ein Garant für langfristigen Erfolg am Markt ist.“ Dies sorgt dafür, dass „Fußbodenbau Made in Germany ein starkes Qualitätssiegel bleibt“.

Tags: aktuelles

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